Worum geht es im Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz?
Abschlussprüfer, Prüfungsgesellschaften und die für Zwecke der Qualitätssicherung als Prüfungsgesellschaften geltenden Revisionsverbände haben nach dem A-QSG Maßnahmen zu setzen, die eine hohe Qualität und eine laufende Verbesserung der Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit, zur Auswahl und Beaufsichtigung der Mitarbeiter, zu deren Aus- und Weiterbildung und zur qualitativ hochwertigen Abwicklung von Pflichtprüfungen. Alle diese Maßnahmen und der gesamte Prüfungsbetrieb sind mindestens alle sechs Jahre, bei Prüfung besonders bedeutsamer Unternehmen sogar alle drei Jahre, durch externe Qualitätsprüfer zu überprüfen. Diese externen Qualitätsprüfer werden aufgrund eines Dreiervorschlages vom Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen bestellt. Auf Basis ihres Prüfberichts wird die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung vom Arbeitsausschuss bescheinigt, mit Auflagen bescheinigt oder versagt.